Erneute Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit Wirkung zum 21.09.2022 wurde überraschend die BEG geändert. Von der Optimierung im Sinne der ZVSHK-Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" sind Gebäude über 1000 m² bzw. ab 6 Wohnungen ...