Heizölverbraucheranlagen

Anlagenverordnung AwSV seit 01. August in Kraft

Titelbild zum News-Artikel Anlagenverordnung AwSV seit 01. August in Kraft

30.05.2017

Darauf müssen Anlagenbetreiber achten:

Wer eine Heizölanlage betreibt, ist für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Das war schon immer so, wird aber in der AwSV noch einmal deutlich hervorgehoben.
Für Sachsen bleibt es bei der Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Heizöllageranlagen größer 1000 Liter. Die neue bundesweit einheitliche Anlagenverordnung AwSV dient der Verbesserung der Anlagensicherheit, dem Schutz der Umwelt und erhöht nicht zuletzt durch klare Anforderungen auch die Handlungssicherheit für das Fachhandwerk und die Anlagenbetreiber.

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