Information der KfW

Antragsstopp für KfW-Förderprodukte

07.12.2023

In Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) können in den folgenden Produkten bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

  • Altersgerecht Umbauen Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455)

  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungs­unternehmen 2023 (805)

  • IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)

  • IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)

  • Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Für bereits vorliegende Anträge erteilt die KfW keine Zusage mehr.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundes­haushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Transformations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.

Weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp/