Neue Regeln für Fachbetriebe nach WHG

AwSV tritt in kürze in Kraft

Titelbild zum News-Artikel AwSV tritt in kürze in Kraft

25.04.2017

Die AwSV wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt Nr. 22 veröffentlich. Die Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Für die aktuell ankerkannten Fachbetriebe besteht eine Übergangsfrist bis zum 22. April 2019. Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG) wird nun wie geplanten (siehe ÜWG-Information 04/2017) alle weiteren Schritte in die Wege leiten um zügig eine wasserrechtlich Anerkennung zu erhalten. Über die nächsten Schritte werden wir Sie zeitnah informieren.

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