Neue Regeln für Fachbetriebe nach WHG
AwSV tritt in kürze in Kraft
25.04.2017
Die AwSV wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt Nr. 22 veröffentlich. Die Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Für die aktuell ankerkannten Fachbetriebe besteht eine Übergangsfrist bis zum 22. April 2019. Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG) wird nun wie geplanten (siehe ÜWG-Information 04/2017) alle weiteren Schritte in die Wege leiten um zügig eine wasserrechtlich Anerkennung zu erhalten. Über die nächsten Schritte werden wir Sie zeitnah informieren.