Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
06.01.2017
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Februar 2017 zu weiteren Informationspflichten. SHK-Unternehmen sollten sich daher zu Beginn des Jahres 2017 mit der Frage beschäftigen, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer bestimmten Verbraucherschlichtungsstelle bereit sind oder sich dazu verpflichten möchten. Weitergehende ausführliche Informationen zur Verbraucherschlichtung finden Sie in folgendem Infoblatt:
Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
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