Neue einheitliche Formulare für den Nachweis des hydraulischen Abgleiches

Titelbild zum News-Artikel Neue einheitliche Formulare für den Nachweis des hydraulischen Abgleiches

21.11.2014

Nach umfangreicher Abstimmung zwischen VdZ, BAFA, KfW und ZVSHK wurden im November 2014 einheitliche Formulare für den Nachweis des hydraulischen Abgleiches entwickelt.

Erstmals wurde in voller Deutlichkeit auf die Verwendung der ZVSHK Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" verwiesen. Befristet bis zum 31.12.2016 sind einfache Verfahren entsprechend der Regelleistung der ZVSHK Fachregel ("Datenschieber") für Einzelmaßnahmen zulässig. Für alle Maßnahmen kann uneingeschränkt die Premiumleistung ("Verfahren B" gemäß Vordruck) verwendet werden. Eine Schulung zu diesem Verfahren wird von den Fachverbänden mit der kombinierten ZVPLAN/Fachregel Optimierung-Schulung angeboten.

Tipp: Bitte nutzen Sie als Fachbetrieb ab sofort nur noch die neuen Formulare zum Nachweis des hydraulischen Abgleiches Stand 11/2014.

Die neuen Formulare finden Sie unter www.zvshk.de, www.vdzev.de und können Sie hier herunterladen.

Beitrag teilen

Kategorie