Rechtssichere Verträge in SHK-Handwerk

NEUES VERBRAUCHERRECHT

06.06.2014

Eine Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) 2013/83 verfolgt das Ziel, einen höheren Verbraucherschutz zu sichern und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu fördern. Was sich gut anhört, ist allerdings mit erheblichen zusätzlichen Risiken und Aufwendungen für die SHK-Betriebe verbunden.

Das deutsche Umsetzungsgesetz tritt bereits am 13.6.2014 in Kraft. Im Kern geht es um eine umfassende Neuregelung des Fernabsatzrechts und des Rechts der Haustürgeschäfte, die künftig „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" (AGV) heißen werden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie neben grundlegenden Änderungen des Widerrufsrechtes und besonderen, erweiterten Informationspflichten für die genannten Vertriebsformen auch neue allgemeine Informationspflichten vor, die unabhängig von der Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten. Damit werden auch Werkverträge erfasst. Nicht erfasst sind Verträge im Geschäftsverkehr.

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt unterhalb des Textes.

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