Schulungspflicht beim Umgang mit PU-Produkten
24.08.2023
Mit Inkrafttreten der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) im Jahr 2020 wurde europaweit für Handwerk und Industrie der Umgang mit Produkten geregelt, die Diisocyanate enthalten. Diisocyanate sind wesentlicher Bestandteil von Polyurethan(PU) - Produkten. Dazu zählen neben den PU-Schäumen auch PU-Lacke, PU-Klebstoffe und PU- Beschichtungen. Im SHK-Bereich und im Klempnergewerk kommen häufig PU-Schäume zum Einsatz.
Ab dem 24. August 2023 müssen Arbeitnehmer, die mit Diisocyanaten umgehen, entsprechend geschult sein. Jeder Unternehmer muss auf Verlangen der zuständigen Behörde den Schulungsnachweis für alle Mitarbeiter erbringen, die schulungspflichtige Produkte verwenden. Auf den betreffenden Produkten wird seit Februar 2022 auf die Schulungspflicht hingewiesen. Diisocyanate werden teilweise als giftig sowie als krebsverdächtig eingestuft, sie können auch Allergien und Asthma hervorrufen. Lieferanten und Hersteller von entsprechenden Produkten müssen sicherstellen, dass dem Empfänger Schulungsunterlagen und Kurse zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen Schulungen sind in der Regel kostenlos und werden online angeboten. Die zertifizierten Seminare einschließlich Kenntnisnachweis müssen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Alle 5 Jahre ist eine Auffrischungsschulung notwendig.
Detaillierte Informationen enthält das DGUV-Blatt „Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe“: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4731