Mit empfohlener Vertragsklausel des ZDB

ZVSHK-Präsident Michael Hilpert: Die Preisspirale überdreht!

Titelbild zum News-Artikel ZVSHK-Präsident Michael Hilpert: Die Preisspirale überdreht!

07.07.2021

Es reicht!
Das sage ich als Präsident des ZVSHK, aber auch als betroffener SHK-Unternehmer an die Adresse unserer Marktpartner aus Industrie und Großhandel.

Es reicht!
Anders als diese können wir im SHK-Handwerk das Problem der aktuell gegebenen exorbitanten Preissteigerungen bei Baumaterialien eben nicht so einfach bei unseren Kunden abladen.

Wir lesen, hören und sehen es fast täglich. Die Einkaufspreise für Baumaterialien werden in kurzen Intervallen ohne ausreichenden Vorankündigungszeitraum angezogen. Zwei bis drei Preissteigerungen für ein und dasselbe Produkt in immer kürzer werdenden Abständen sind keine Seltenheit mehr. Uns, als letzte Stufe im Vertriebsweg, stellt das vor massive Probleme.

Preiserhöhungen sind zwar generell nachvollziehbar. Kein Unternehmen kann erfolgreich arbeiten, wenn die Preise nicht auskömmlich sind. Das heißt aber auch, wir alle müssen erforderliche Preissteigerungen an den Kunden weiterreichen können. Und dabei fühlen wir uns gerade allein gelassen. Denn wie sollen wir so bei mittel- bis langfristigen Baumaßnahmen vernünftig kalkulieren und vor allem bei bereits abgeschlossenen Verträgen nachträgliche Kostensteigerungen weitergeben? Verlässlichkeit in der Marktpartnerschaft sieht anders aus. Völlig egal, worin die Gründe für die teils massiven Preissteigerungen liegen. Dass Hersteller und Großhandel sich hier kalt lächelnd zurücklehnen und im Zweifel das SHK-Handwerk die Suppe auslöffeln lassen, empfinde ich als offenen Affront.

Wir haben es ohnehin schwer genug, uns im dreistufigen Vertriebsweg zu behaupten. Wir kämpfen jeden Tag darum, Kunden nicht an den Onlinehandel zu verlieren. Die völlig außer Kontrolle geratene Preisspirale beschert uns da zur Unzeit einen wachsenden Vertrauensverlust der Endkunden. Wenn sich Materialpreissteigerungen im üblichen zeitlichen Rahmen bewegen, können wir damit kalkulieren. Aber doch nicht wenn – wie jetzt geschehen – kurzfristig Steigerung auf Steigerung erfolgt. Die Preise galoppieren; die Medien sprechen schon von einer „Bauflation“. Der Preis ist heiss – zu heiss!

Ich appelliere deshalb an alle Hersteller und Großhändler unserer Branche:
Reicht Eure Preiserhöhungen „verträglich“ weiter. Begründet sie. Macht sie transparent. Konfrontiert uns nicht mit so kurzen Fristen, dass unsere Materialkalkulationen das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Massive und überraschende Preissprünge können wir eben nicht an unsere Kunden weiterreichen. Wir sind die Gelackmeierten. Vertrauen in unsere Liefer- und Kundenbeziehungen ist ein hohes Gut. Und es wird immer wichtiger für den Erfolg am Markt.

Ich kann nur warnen: Verspielt dieses Vertrauen nicht.

Meinen Kolleginnen und Kollegen in den Innungsbetrieben empfehle ich:
Befristet Eure Angebote! Oder verseht sie zumindest mit einem Preissteigerungsvorbehalt.
Eine weitere Option, kurzfristigen Preissteigerungen nicht tatenlos zusehen zu müssen, besteht darin, sich angebotsbezogen angefragte Einkaufspreise bis Projektabschluss zusichern zu lassen.

Tipp: Übernehmen Sie in Ihre Angebote und Werkverträge folgende empfohlene Vertragsklausel des ZVDH, die eine Preisanpassung zulässt:
„Sollte sich der Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien des obigen Angebots zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der Gewichtung des Materialanteils in dieser Position.“ Diese Klausel lässt sich auch kombinieren mit der Preisfestlegung nach Ablauf einer Angebotsbindung: „Die Preise des obigen Angebots sind Festpreise bei einer Bauausführung/Fertigstellung bis zum ... Danach gilt: Sollte sich der Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien des obigen Angebots zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der Gewichtung des Materialanteils in dieser Position.“

Der ZVDH fordert darüberhinaus Bau- und Ausbaubetriebe auf, nur noch dann Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen abzugeben, wenn Preisgleitklauseln enthalten sind. Wenn erste Bau-Projekte mangels Handwerker nicht vergeben und damit nicht umgesetzt werden können, könnte hier ein schnelles Umdenken in Gang gesetzt werden.

Ein laufend aktualisiertes Merkblatt des ZVSHK gibt weitere Hinweise und Tipps. Es enthält u.a. eine sogenannte "Nachverhandlungsklausel" und Abschnitte zu Möglichkeiten, Preissteigerungen im Rahmen von Nachträgen weiterzureichen.