Bürogemeinschaft
Im Haus der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände haben – neben dem Fachverband Sanitär Heizung Klima Thüringen – folgende Verbände und Institutionen ihren Sitz.
Spitzenorganisation der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Thüringens und damit regionale Interessenvertretung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI).
Freiwillige Interessenvertretung auf den Gebieten des Tarifwesens, des Arbeits- und Sozialrechts, der Arbeitswissenschaften sowie der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Wirtschafts-, Umwelt-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik.
Branchenübergreifender Zusammenschluss Thüringer Unternehmen aus dem Bereich der Dienstleistungen und des produzierenden Gewerbes, der Interessen auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts, der Arbeitswissenschaft sowie der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Wirtschafts-, Umwelt-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik vertritt.
Freiwilliger Zusammenschluss Thüringer Unternehmen der Nahrungsmittelwirtschaft, der Interessen auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts, der Arbeitswissenschaften sowie der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Wirtschafts-, Umwelt-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik vertritt.
Der Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) bietet ein umfangreiches Leistungsangebot. Darunter Entlastung bei allen Tariffragen, über umfassende Rechtsberatung bin hin zur Unterstützung bei Prozessoptimierungen.
Die Aufgabenvielfalt und Vernetzung des Instituts ermöglicht es, eine Schnittstellenfunktion zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu etablieren, um den Transfer anwendungsnaher Forschung in die Wirtschaft zu ermöglichen sowie die vorhandenen Kompetenzen Thüringens und darüber hinaus zu vernetzen. Somit widmet sich das Institut neben analytisch deskriptiven Aufgaben, im Besonderen netzwerkorientierten Projekten und Initiativen.
Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft. Im Rahmen des Abkommens vernetzen sich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen aus Thüringen. Die Teilnahme am Abkommen ist freiwillig.
Das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen wird aus Mitteln des Freistaates Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gefördert.