Neue Tarifverträge ab 2025

Der Fachverband Sanitär Heizung Klima Thüringen hat als Tarifvertragspartner der Arbeitgeberseite mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) für das SHK-Handwerk in Thüringen neue Tarifverträge ausgehandelt, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit gibt es in Mitteldeutschland einheitliche gleichlautende bzw. inhaltlich ähnliche tarifrechtliche Grundlagen für Arbeitsverhältnisse im SHK-Handwerk. Bereits bestehende Arbeitsverhältnisse werden durch den Neuabschluss grundsätzlich nicht beeinflusst.

Das neue Tarifvertragswerk umfasst den

  • Manteltarifvertrag (MTV) für das SHK-Handwerk
  • Tarifvertrag zur Eingruppierung
  • Tarifvertrag über Entgelte
  • Tarifvertrag zur Regelung der vermögenswirksamen Leistungen
  • Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
  • Tarifvertrag zur Auszubildendenvergütung
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung


Die Tarifverträge enthalten Minimalorientierungen und dienen der Klarstellung zu verschiedenen wichtigen arbeitsrechtlichen Problemkreisen wie Kündigungsfristen, Probezeit oder Urlaub. Im Tarifvertrag zu den Entgelteingruppierungen sind die Voraussetzungen hinsichtlich der Aufgaben und Kompetenzen der Arbeitnehmer für eine entsprechende Eingruppierung in Vergütungsstufen geregelt. Der gesetzliche Mindestlohn findet Berücksichtigung. Die Entgelte sowie die Auszubildendenvergütungen sind in zwei Stufen (bis Ende 2025 bzw. bis Ende 2026) geregelt.

Die Tarifverträge stehen hier für Mitgliedsbetriebe kostenfrei zum Download bereit.

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