Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
2025
Beschreibung
Wer die Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben hat, muss nach drei Jahren zu einer Nachschulung antreten. Hierbei wird über neue Normen, Vorschriften und Richtlinien der Elektrotechnik informiert. Weiterhin wird geprüft, ob der Teilnehmer in der Lage ist, Fehler in Stromlaufplänen zu finden oder Messungen durchzuführen. Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft befähigt aber nicht nur zum Anschließen und in Betrieb nehmen elektrischer Anlagenteile. Durch den Kurs wird ganz nebenher auch ein besseres Verständnis für die Funktionsweise elektronischer Komponenten gefestigt.
Datum und Uhrzeit
Teilnahmegebühren
Anmeldestatus
Anmeldung möglich bis 24. Januar 2025 23:59